Fachanwälte

Fachanwaltsfortbildung

Fachanwälte sind verpflichtet, einmal jährlich nachzuweisen, dass Sie sich mindestens 10 Stunden auf ihrem Fachgebiet fortgebildet haben ( § 15 FAO).
Dieser Pflichtaufgabe entledigen sich viele Fachanwälte durch den Besuch überfüllter Ein-Tages-Seminare, vorzugsweise am Wochenende.
Wir meinen, dass auch Pflichtfortbildung angenehm und damit effektiver sein kann.

Genießen Sie Fortbildung in mediterraner Atmosphäre mit dem nötigen Abstand vom Alltag auf Mallorca. Mitreisende sind willkommen.

Dozenten

Prof. Dr. Dirk Beckmann ist seit 1999 Fachanwalt für Arbeitsrecht und auf diesem Gebiet seit 1996 nahezu ausschließlich tätig. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung mittelständischer und großer Unternehmen sowie leitender Angestellter und Geschäftsführer. Herr Prof. Beckmann ist langjährig in der Fortbildung tätig und ständiger Autor für den juris-Praxisreport Arbeitsrecht. Er ist Autor verschiedener Fachbücher und lehrt an der Hochschule für Oekonomie und Management Arbeits– und Wirtschaftsrecht.

Klaus Griese Ist seit 1991 Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Er ist Autor bzw. Mitautor mehrerer arbeitsrechtlicher Werke und Mitautor bei den Zeitschriften BAG Report, LAG Report und Arbeitsrecht aktiv. Seit 1992 referiert er bei arbeitsrechtlichen Seminaren für Betriebsräte, Führungskräfte und Rechtsanwälte. Er war und ist ein beliebter Vorsitzender in einer Vielzahl von betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellen und in Ausschüssen zur Beilegung von Lehrlingsstreitigkeiten bei mehreren Kreishandwerkerschaften.